Turnierbedingungen

Allgemeine Turnierbedingungen des Golf-Club Ebersberg e.V.

(Stand Januar 2019)

Allgemeines:
Diese Turnierbedingungen gelten für alle Turniere, die vom GC Ebersberg e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden, sowie für alle im GC Ebersberg e.V. gespielte EDS-Runden, soweit anwendbar. Sie bleiben bis zur Veröffentlichung neuer Bedingungen gültig. Sie sind Bestandteil der Einzelausschreibungen, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist. Diese Turnierbedingungen sind Regeln im Sinne der Offiziellen Golfregeln.

A. Generelle Spielbedingungen

Turniere werden nach den vom Deutscher Golf Verband e.V. in Wiesbaden veröffentlichten offiziellen Golfregeln, einschließlich Ausrüstungsregeln und dem Amateurstatut, gültig ab 01.01.2019 und den am Wettspieltag gültigen Platzregeln des GC Ebersberg e.V. gespielt.

1. Ready Golf (Regel 6.4.b-2):
Im Zählspiel sollten die Spieler in verantwortungsvoller Weise „Ready Golf“ spielen.

2. Abspielzeit (Regel 5.3):
Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit.

3. Unangemessene Verzögerung, zügiges Spiel (Regel 5.6):
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet ein Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 angesehen

Strafe für Verstoß

Lochspiel:

1. Verstoß: Grundstrafe
2. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel:

1. Verstoß: 1 Schlag 
2. Verstoß: Grundstrafe 
3. Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wurde. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

4. Spielaussetzung wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 5.7):
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er disqualifiziert, sofern nicht die Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 5.7.b rechtfertigen.

  • Signal für Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: 

         Ein langer Signalton einer Sirene.

  • Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 5.7.b.: 

         Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene.

  • Signal für Wiederaufnahme des Spiels: 

         Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene. 

Hinweis:
Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers - Regel 5.7.1.a.

5. Fahren/Mitfahren in Golfwagen o.ä. FahrzeugenEin Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer die Benutzung von Golfwagen und ähnlichen Fahrzeugen wird von der Spielleitung gestattet.

Strafe für Verstoß: 
Lochspiel: Grundstrafe für jedes Loch

im Zählspiel:
Zählspiel: Grundstrafe an jedem Loch

Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem.

6. Doping
Die Anwendung unzulässiger Substanzen und Methoden gemäß den jeweils gültigen Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings des DOSB ist vor dem Wettspiel und während des Wettspiels verboten. Die Rahmenrichtlinien (Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden) sind Bestandteil dieser Wettspielbedingungen. Mit der Teilnahme am Wettspiel erkennt jeder Teilnehmer die Rahmenrichtlinien und die Sanktionen gemäß § 18 Abs. 5 der jeweils gültigen Satzung des DGV sowie § 7 abs. 5 Satz 2 und § 8 der jeweils gültigen Rechts- und Verfahrensordnung des DGV für sich als verbindlich an. Einsichtnahme in die Rahmenrichtlinien und die DGV-Satzung ist in jedem Sekretariat (Loseblattsammlung „Verbandsordnungen") oder bei der Spielleitung möglich. Ein Dopingnachweis kann nur durch Dopingkontrollen gemäß § 8 ff. der Rahmenrichtlinien geführt werden.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betreffenden Spielers 

B. Sonstige Ausschreibungskriterien/Teilnahmebedingungen

1. Vorgabenwirksamkeit
Alle in Einzelwettspielen erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern auch die sonstigen Bestimmungen des EGA-Vorgabensystems erfüllt sind.

2. Vorgabengrenze
Maßgebend für die Teilnahmeberechtigung ist die am Tage des Meldeschlusses gültige EGA-Vorgabe. Bereits gemeldete Spieler haben daher die Pflicht, Änderungen ihrer EGAVorgabe dem GCE- Sekretariat schriftlich oder elektronisch zum Meldeschluss anzuzeigen, sofern zum Zeitpunkt des Meldeschlusses die zur Teilnahme berechtigende Vorgabengrenze überschritten wurde. Eine Meldefrist für sonstige Herauf- und Herabsetzungen des EGA-Vorgabe unterhalb der Vorgabengrenze besteht nicht.

3. Meldungen / Meldeschluss
Meldungen erfolgen durch Eintrag mit ihrem persönlichen Zugang über PC-Caddie oder www.mygolf.de , telefonisch oder durch persönliche Anmeldung im Sekretariat. Die Meldung muss entsprechend der in der Ausschreibung angegeben Frist eingegangen sein. Die Meldegebühr ist vor Abholung der Scorekarte zu entrichten. Sagt ein Spieler/eine Spielerin nach Meldeschluss seine Teilnahme am Wettspiel ab, so wird die Meldegebühr dennoch fällig.

Erfolgt die Anmeldung über das Internet, so erhält der Spieler im Falle einer ordnungsgemäßen Meldung eine Meldebestätigung per e-mail. Meldet ein Spieler schriftlich für ein Turnier, liegt es in der Verantwortung des Spielers, dass seine Meldung im GCE- Sekretariat eingeht. Die jeweils aktuelle Meldeliste für die Turniere kann telefonisch abgefragt werden. Sollte ein Spieler bis zum Meldeschluss noch nicht in dieser Meldeliste veröffentlicht sein, so hat er allein dafür Sorge zu tragen, dass seine Meldung im GCE- Sekretariat rechtzeitig eingegangen ist. Im Zweifelsfall ist nur ein Spieler startberechtigt, der zum Zeitpunkt des Meldeschlusses auf der Meldeliste (= Teilnehmerliste) steht.

4. Reduzierung des Teilnehmerfeldes
Gehen mehr Meldungen ein, als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern, so werden die Bewerber nach der zeitlichen Abfolge der Meldungen in einer Warteliste geführt und rücken bei Absagen nach. Teilnehmer, welche auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst darüber informieren, ob sie ins Teilnehmerfeld nachgerückt sind.

5. Abmeldung vom Wettspiel
Spieler die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im GCE- Sekretariat, schriftlich oder telefonisch abzumelden. Falls ein Spieler mehrfach ohne Abmeldung einem Wettspiel fernbleibt, kann eine (zeitlich befristete) Wettspielsperre wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen werden.

6. Einreichen der Zählkarten:
Zählkarten sind unverzüglich nach Beendigung der Runde im Scoringbereich abzugeben. Als Scoringbereich gilt der gesamte Vorraum vor dem Sekretariat. Mit Verlassen des Scoringbereichs gilt die Zählkarte als eingereicht und kann nicht mehr abgeändert werden.

7. Beendigung von Turnieren
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Fragen und Einwände zum Ergebnis sind innerhalb von 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe bei der Spielleitung einzureichen. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder - falls nicht geschehen - mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang des Ergebnisses oder der Spielpaarung für die nächste Runde.

8. Verfahren bei Ergebnis-Gleichheit
Es sei denn die Wettspielausschreibung bestimmt etwas anderes, gilt bei Ergebnisgleichheit- gleich ob für den ersten Platz oder die Ränge – folgendes Verfahren: Bei Ergebnis-Gleichheit um die Ränge bei Wettspielen über 18 Löcher erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1,18,3,16,5,14,7,12,9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die letzten 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14 danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

9. Änderungsvorbehalte der GCE- Spielleitung
Die GCE- Spielleitung behält sich bis zum 1. Start der jeweiligen Turnierrunde das Recht vor,

  • die jeweiligen Platzregeln abzuändern
  • die festgelegten Startzeiten zu verändern
  • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben
  • das Teilnehmerfeld zu reduzieren

10. Verhaltensrichtlinien/Verhaltensvorschriften Regel 1.2
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verhaltensrichtlinien kann die Spielleitung nach Regel 1.2 den Spieler disqualifizieren. Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der GCEVorstand gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen:

  • Verwarnung
  • Auflagen
  • Befristete oder dauernde Wettspielsperre 

Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig. Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. Ist ein Spieler aufgrund unsportlichen Verhaltens durch den GCE gesperrt worden, so behält sich der GCE vor, diesen Spieler dem BGV/DGV zu melden und eine Wettspielsperre für Verbandswettspiele anzuregen. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Golfverband.

11. Zusammenstellung der Spielergruppen:
Die Spielleitung entscheidet in jedem Fall über die Zusammenstellung der Spielgruppen.

12. Bestimmung der Zähler:
Sind die Zähler nicht auf den Scorekarten vermerkt oder durch Ausfall eines Spielers nicht mehr relevant, wird folgender Modus für die Bestimmung der Zähler festgelegt:
Position 1 der Partie zählt 2, 2 zählt 3 usw.

13. Preise und Wertungen:

  • „Doppelpreisausschluss“ wird in der Regel angewandt.
  • Die Siegerehrung kann bei größeren Turnieren in mehreren Gruppen stattfinden.
  • Beim Fernbleiben von der Siegerehrung verfällt der Preis. Über eine Weitergabe an den Nächstplatzierten entscheidet die Spielleitung.

Wenn bei einem Wettspiel ein Preis für:



Nearest to the Pin“ ausgeschrieben ist,
 wird der Ball nur gewertet, wenn er auf dem zu spielenden Grün zur Ruhe kommt, wobei die Messung von der Lochkante bis zum Ballanfang erfolgt.


Longest Drive“ ausgeschrieben ist,
wird der Ball nur gewertet, wenn er auf dem zu spielenden Fairway(kurzgemähte Fläche) zur Ruhe kommt.

Januar 2019

Der Vorstand des GC Ebersberg e.V.