Bayern beschließt Schließung von Golfanlagen ab 1. Dezember 2020
Unsere Freude über die Aussage vom Bayerischen Golf Verband e.V. am Dienstag, dass die Golfanlagen weiterhin geöffnet bleiben dürfen, währte nicht lange. Die erste Auskunft vom Bay. Gesundheitsministerium gegenüber dem BGV wurde am Mittwoch den 2. Dezember revidiert.
Auch Golfanlagen müssen somit ab 1. Dezember in ganz Bayern geschlossen bleiben. Laut der "9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" vom 30. November unter § 10 Sport Abs. 3 gilt "Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt."
Beide Golfplätze vom GCE, sowie die Driving Range und die Übungsbereiche sind aufgrund behördlicher Anordnung bis auf weiteres gesperrt. Der Spiel- und Trainingsbetrieb ist seit 1. Dezember eingestellt.
Der BGV und weitere bay. Sportverbände sind im Austausch mit den Bay. Ministerien um diese zu überzeugen "Individual Sportarten" wie. z.B. Golf schnellst möglich wieder zu erlauben. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.