Aktuelle Information aus dem Golf-Club Ebersberg e.V.

Berichte und Bilder finden Sie am Ende der Startseite unter Aktuelles

Stand: 06.02.2023
Winterarbeiten im GCE Greenkeeping - keine Einschränkungen im Spielbetrieb

Das Greenkeeper-Team nutzt die frostigen Tage vom 6. bis 10. Februar, um die geplanten Baumfäll-Arbeiten auf den Plätzen durchzuführen.

Baumfällarbeiten 2023

Inzidenz-Wert für meinen Landkreis
Die genauen Inzidenzzahl vom RKI für die Landkreise finden Sie unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Auf der Sonderseite des Landkreises Ebersberg finden Sie alle aktuellen Informationen und gültige Corona-Regeln: https://www.lra-ebe.de/aktuelles/informationen-zum-corona-virus/7-tage-inzidenz/

Stand: 01.02.2022
Ab Sonntag, 3. April entfallen gemäß 16. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung alle Vorgaben für Sportstätten. Die Buchung von Startzeiten ist auf beiden Golfplätzen weiterhin verpflichtend. Gestartet wird auf beiden Plätzen im 10-Minuten-Takt von Tee 1. Der Vorstand und das Clubmanagement empfehlen weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Clubhaus auf freiwilliger Basis.

Stand: 19.03.2022

Trotz der am 18.03. auf Bundesebene beschlossenen Lockerungen, hat die Bayerische Landesregierung eine Übergangsregelung beschlossen und die 15.BaylfSMV bis zum 2. April 2022 verlängert. Daher gelten vorerst weiterhin die Zugangsbedingungen von 3G (geimpft, genesen, getestet) zu Sportstätten zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung und praktische Sportausbildung.
Zugangsreglungen nach der derzeit gültigen 15.BaylfSMV:
- Golfplatz und Übungsgelände: 3G
- Gastronomie: 3G
- Einzelhandel - ProShop: FFP2 Maske
- Zugang zu Sanitäranlagen und Umkleiden: Maskenpflicht und Mindestabstand
- Ausnahme von 2G: Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden

Stand: 17.02.2022
Die 15. BaylfsMV wurde am 16.02.2022 mit Wirkung ab Donnerstag, 17.02.2022 geändert.
Gem. §5 (2) ist unter der Voraussetzung von 3G (geimpft, genesen, getestet) der Zugang zu Sportstätten zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung und praktischen Sportausbildung möglich.
Dies bedeutet, dass das Golfspielen und Golftraining ab dem Datum auch wieder für Ungeimpfte möglich ist, sofern sie getestet sind. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ist ebenfalls entfallen. Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown sind ersatzlos aufgehoben.

Weiterhin bitten wir alle Mitglieder des GC Ebersberg ihren Status im Sekretariat zu melden und zu hinterlegen, damit das Buchen einer Startzeit und der Aufenthalt auf der Driving Range ohne Einschränkung umgesetzt werden kann.
Sobald Gästen wieder das Spielen auf den beiden Golfplätzen des Golf-Club Ebersberg e.V. gestattet ist, bitten wir Gäste bei Anmeldung und Entrichtung des Greenfees ihren Status vorzulegen.

Stand: 15.12.2021
Neu - ab dem 15.12.2021 gilt nur noch die 2G Regel zum Betreten von Sportanlagen im Freien, also Golfplätze und deren Übungseinrichtungen wie die Driving Range.
- Sollten Sie ihren Status noch nicht im Sekretariat des GCEbersberg registriert haben, bitten wir Sie dies schnellst möglich zu erledigen, da Sie sonst bei Öffnung nicht die Golfanlage(Plätze und Driving Range) nutzen dürfen.
- Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Golf-Indoor-Anlage mit den Golflehrern, weiterhin die 2Gplus Regel gilt.

Stand: 24.11.2021
Die erneute Anpassung der Corona-Regel laut 15.BaylfSMV ( https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/ ) hat folgende Auswirkungen auf den Spielbetrieb und das Verhalten auf der gesamten Golfanlage des Golf-Club Ebersberg e.V. :
- Für Ungeimpfte und Nichtgenesene gelten landesweit "Kontaktbeschränkungen".
D.h. Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen sich nur bis maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.
Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.
- Bis zum 15.12.2021 gilt für Golfplätzen und Übungseinrichtugen (Sportstätten) in Bayern: Zutritt, Spielen und Üben nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel gestattet.
Der BGV hat einen Eilantrag auf eine Ausnahmeregelung beim MInisterium eingereicht. Es bleibt abzuwarten, ob Plätze, die nicht abschließbar sind auch unter Sportstätten fallen.
- Indoor-Golfanlage: Zutritt nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel und mit FFP2-Maske bis zur Matte, wo das Training begingt. 
- Zutritt ProShop und WC´s im UG nur mit FFP2-Maske und unter Einhaltung der 2G-Regel.
- Clubhaus (Umkleiden und Duschen) bleiben ab sofort bis auf weiteres geschlossen.
- Restaurant ist bereits geschlossen.

Stand: 09.11.2021
Die aktuelle Anpassung der Corona-Regel hat auf den Spielbetrieb des GCE keinen Einfluß. Lediglich beim Betreten des Clubhauses sind ab 9. November 2021 wieder FFP2-Masken vorgeschrieben. Alle gültigen Regel für den Landkreis Ebersberg finden Sie unter dem o.g. Link.

Stand: 31.08.2021
Ab dem 1. September gilt die 14. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wichtige Information oder Änderungen, die den Golfsport betreffen gibt es nicht. Neu ist, dass die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) nun auch in Sportstätten Anwendung findet. Für den Besuch im GC Ebersberg bedeutet dies:
- Der Zutritt im Clubhaus bis zum Sekretariat, den ProShop und den WCs ist mit Maske und unter Einhaltung der Mindestabstände zu den Öffnungszeiten und ohne Registrierung möglich.
- Die Umkleiden und Duschen dürfen nur nach Anmeldung und 3G-Nachweis benutzt werden. Anmeldung und Handtuchausgabe erfolgt am Counter vom Sekretariat.
- Im Innenbereich vom GCE-Restaurant gilt ebenfalls die 3G-Nachweispflicht. Auf der Terrasse vom Restaurant nicht. Grundsätzlich gilt bis zum Sitzplatz gilt die Maskenpflicht.
 

Stand: 11.06.2021
Alle Einschränkungen im Spielbetrieb sind aufgehoben. Kontaktfreier Außensport ist ohne Beschränkung erlaubt.
Ab sofort gilt im GC Ebersberg: Die Flaggenstöcke dürfen wieder bedient werden und die Locheinsätze sind entfernt. Bunkerrechen müssen wieder benutzt werden.

Weiterhin gilt die Registrierung durch Buchung von Startzeiten auf beiden Plätzen vom GC Ebersberg und die Anmeldung, wer ausschließlich die Übungsbereiche benutzt. Auf dem gesamten Gelände gilt weiterhin die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Geäuden wie Clubhaus, WCs, Caddyräume und Restaurant gilt weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Maske (FFP2). Auf der Terrasse vom Restaurant ist das Tragen der Mund-Nasen-Maske bis zum Sitzplatz verpflichtend. Registrierung und Anmeldung im Restaurant sind erforderlich und auch über die LUCCA-App möglich.

Stand: 28.05.2021
Ab heute, Freitag 28.05.2021 gelten im LKR EBE die neuen Regeln, welche bei einer kontinuierlichen "7-Tage-Inzidenz" von unter 50 in Kraft treten. Kontaktfreier Außensport kann wieder in Gruppen bis zu 25 Personen (Erwachsene und Kinder) unter Einhaltung der Mindestabstände betrieben werden. Weitere Änderungen oder Lockerungen in der Gastronomie sind nicht erfolgt. Es gelten die aktuellen Vorgaben zum Besuch des Terrassenbetriebs im GCE.

Stand: 21.05.2021
Nachdem die "7-Tage-Inzidenz" im LKR EBE stabil unter 100 liegt, darf kontaktloser Individualsport im Freien wieder aus Gruppen bis zu 5 Personen aus maximal zwei Hausständen durchgeführt werden. Wichtig - nachweislich getestete, geimpfte und genesene Personen gelten als "neutral" und werden nicht mitgezählt. Für Gruppensport von Kinder und Jugendlichen gelten besondere Regelungen (siehe Link oben LRA EBE). Ebenfalls darf die "Aussen-Gastronomie" unter speziellen Auflagen und Bedingungen geöffnet werden.

Für den GC Ebersberg bedeutet dies, dass ab Freitag, 21.05. auf beiden Golfplätzen wieder in 4er-Gruppen aus bis zu zwei Hausständen gespielt werden darf und unsere Gastronomie den Terrassenbetrieb öffnet.

Stand: 18.04.2021
Da die "7-Tage-Inzidenz" im LKR EBE seit mehren Tagen konstant über 100 liegt, gelten ab Sonntag, 18. April weitere verschärfte Regeln. Siehe o.g. Link zum Landratsamt Ebersberg..
Auf den Golfsport hat das die Auswirkung, dass nur noch allein oder zu zweit aus bis zu zwei Hausständen gespielt werden darf. Dies wurde im GCE bereits umgesetzt und führt zu einem reibungslosen Spielbetrieb auf beiden Golfplätzen..
Das Clubhaus ist nur geöffnet um Anliegen im Sekretariat zu klären und/oder die WC´s zu nutzen. Der Golf-ProShop gilt als Einzelhandel und darf seit 12. April nur nach der Regel Termin-Shopping "Click & Meet" betrieben werden. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest). Bei Anliegen bezüglich ProShop wenden Sie sich bitte an das Sekretariat -die Mitarbeiter des GCE helfen Ihnen gerne.
Genaue Informationen finden Sie unter BGV_Corona_Update_09.04.2021
 

Stand: 15.03.2021
Seit Montag, 15. März gilt im LKR EBE die "7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100" und somit die Regelung für das Golfspielen im GCE: Spielen in einer Gruppe bis zu 4 Personen aus maximal 2 Hausständen ist erlaubt. Das gleiche gilt für Golf-Gruppen-Training. Die namentliche Anmeldung und Datum/Zeit-Angaben sind immer und überall im Club ( Spielen oder nur Üben ) erforderlich. Das Reservieren über PCCaddie ist ab heute nur Mitglieder zurzeit 3 Tage (2 Tage und 2 Std) im Voraus, am Abend um 22 Uhr möglich.
 

Stand: 10.03.2021

Auswirkungen der Inzidenzwerte auf den Golfspielbetrieb
Wir bitten alle Mitglieder um zwingende Einhaltung der Vorschriften um den Spielbetrieb im Golf-Club Ebersberg e.V. gewährleisten zu können.
Bitte beachten Sie - die Spielgruppengröße hängt von der jeweiligen Inzidenz im Landkreis Ebersberg ab:
- 7-Tage-Inzidenz unter 50: 4er Gruppen können ohne Beschränkung gebildet werden
- 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: In einer Gruppe dürfen dann bis zu 4 Personen aus maximal zwei Haushalten spielen.
- 7-Tage-Inzidenz über 100: Golf darf alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haustandes gespielt werden.
Vorerst ist es nur Mitgliedern des GC Ebersberg e.V. unter Einhaltung der Hygienevorschriften erlaubt die Golfanlage zu nutzen.
Auf Empfehlung der Verbände und um besser und schneller reagieren zu können, wird die Vorbuchbarkeit der Startzeiten von 7 Tage auf 3 Tage verkürzt.

Hier finden die offizielle Zusammenfassung vom Bay. Golfverband Golfsport unter Reglen der 12.Bay.Infektionschutzmaßnahmenverordnung
 

Stand: 06.03.2021

12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Den genauen Text der 12. Bayersichen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021 finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/

Stand: 04.03.2021

Golfplätze in Bayern dürfen am 8. März 2021 wieder öffnen
Die Bund-Länder-Konferenz hat gestern Lockerungen beschlossen, welche auch den Sport betreffen. Aufgrund dieser Grundlage hat das Bayerische Kabinett heute folgende Umsetzung entschieden:

Vorbehaltlich des finalen Verordnungstexts der Bayerischen Landesregierung, welcher voraussichtlich am Samstag, 06.03.2021 vorliegt, bedeutet das, dass die Golfanlagen in Bayern ab 8. März für den Spielbetrieb unter Einhaltung der bestehenden Hygienekonzepte öffnen können, wenn sie in einem Landkreis liegen, bei dem die 7-Tage Inzidenz stabil unter 100 liegt.

Die Öffnung der Golfplätze und Durchführung des Spielbetriebs wird an die Inzidenzwerte geknüpft.

- Landkreise oder kreisfreie Städte mit einer stablien 7-Tages Inzidenz unter 50: Außensport bis max. 10 Personen, kontaktfrei (z.B. auch 4-er Flight)

- Landkreise oder kreisfreie Städte mit einer stabilen 7-Tages Inzidenz ab 50 und unter 100: Außensport mit max. 5 Personen mit max. 2 Haushalten, kontaktfrei (d.h. Golf in 2-er Flights oder mit Angehöringen des eigenen Hausstands)

Der GC Ebersberg öffnet seine beiden Golfplätze am 8. März 2021. Die Reservierung von Startzeiten bleibt verpflichtend.
Startzeiten können ab Freitag, 5. März 2021, 12.00 Uhr zunächst nur in 2er-Spielgruppen und nur von Mitgliedern des Golf-Club Ebersberg e.V. gebucht werden.

Bitte halten Sie sich an die bekannten Regeln und Vorschriften und beachten die Aushänge und Schilder auf der Golfanlage. Wir informieren Sie zum jeweils aktuellen Stand über unsere Homepage und per Newsletter.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Start in die Golfsaison 2021 !

Stand: 11.02.2021

Weitere Verlängerung des aktuell gültigen Lockdown bis vorerst 7. März 2021
Die Konferenz von und Bund- und Ländervertretern hat am 10. Februar beschlossen, die bestehenden Einschränkungen bis einschließlich 7. März zu verlängern. Für Sportanlagen in Bayern bedeutet das - weiterhin vorerst kein Spielbetrieb bis zu diesem Zeitpunkt.

Stand: 20.01.2021

Bundesregierung und Bundesländer beschließen nochmals eine vorzeitige Verlängerung und weitere Verschärfung des Lockdown
Die Bund-Länder-Vertreter haben am 19. Januar beschlossen, den Lockdown vorerst bis zum 14. Februar zu verlängern. Da die Bayerische Staatsregierung zum derzeitigen Zeitpunkt zu keinen Lockerungen bereit ist, bedeutet das auch, dass der Betrieb der Golfanlagen und die Nutzung für das Golfspiel bis einschließlich 14. Februar untersagt ist. Die 11. Bayerische Infektionsschutzverordnung vom 15. Dezember 2020 (Text hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-54/ ) mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen hat weiterhin Gültigkeit.

Der von Bayerischen Golfverband unterstütze Antrag, die Verordnung für ungültig zu erklären, wurde abgelehnt. Genauere Informationen finden Sie unter: https://www.bayerischer-golfverband.de/news

Quelle: Bayerischer Golfverband

Stand: 06.01.2021

Bundesregierung und Bundesländer beschließen die Verlängerung des Lockdown
Die Bayerische Staatsregierung setzt die Beschlüsse der Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Bundesländer wie bekannt gegeben um und verländert den Lockdown bis zum 31. Januar 2021. Voraussichtlich werden somit auch die Golfplätze und Übungsbereiche der Golfanlagen in Bayern vorerst bis zu diesem Datum geschlossen bleiben. Der genaue Gesetzestext des Bay. Gesundheitsministerium liegt zurzeit noch nicht vor. Die Pressemitteilung der Bay. Staatsregierung finden Sie hier https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2021/01/210106-ministerrat.pdf

Stand: 18.12.2020

BGV unterstützt Antrag zur Öffnung der Golfplätze
Der Bayerische Golfverband unterstützt am 17. Dezember einen Normenkontrollantrag mit Eil-Antrag.
Mit Unterstützung des BGV hat eine Golfplatzbetreibergesellschaft einer bayerischen Golfanlage am 17.12.2020 einen Normenkontrollantrag mit Eil-Antrag gema¨ß § 47 Abs. 6 VwGO gestellt, mit dem Ziel, das Verbot der Nutzung von Sportstätten für die Ausübung von Individualsport durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für ungültig zu erklären.

So lange keine Entscheidung des Gerichts vorliegt, gilt im Übrigen die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die derzeit bis 10. Januar 2021 den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch Golfplätze untersagt.
Aus Datenschutzgründen können wir keine Angaben machen, wir bitten daher von Nachfragen zum Verfahren abzusehen. Wir halten Sie außerdem auf unserer Unterseite altuell informiert https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona

Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und bleiben Sie gesund.

Quelle: Bayerischer Golfverband

Stand: 02.12.2020

Golfspielen doch nicht mehr erlaubt
Das Bay. Gesundheitsministerium reviediert die Aussage gegenüber dem BGV vom 01. Dezember. Golfspielen zählt nun doch zu den "Sportstätten und Sportbetrieben" und ist laut der "9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" vorerst vom 01. bis 20. Dezember 2020 nicht erlaubt. Wir informieren Sie wieder, wenn es Neuerungen gibt.
 

Stand: 01.12.2020

Golfspielen allein oder max. zu zweit aktuell weiterhin zulässig
In der "9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" vom 30. November 2020, welche ab heute gültig ist, fehlt derzeit die "Ausnahmeregelung, die in der 8. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt hatte, dass die Golfanlagen geöffent bleiben dürfen.

Nach heutiger Auskunft des Bayerischen Golfverbandes e.V., welcher sich bei der Corona-Hotline vom Bayerischen Gesundsheitsministerium erkundigt hat, ist der Betrieb von Sportstätten unter freiem Himmel weiterhin zulässig.

Bleibt abzuwarten, ob es noch offiziell in die neue Verordnung aufgenommen wird und wir dann die Rechtssicherheit haben unsere Plätze weiterhin öffnen zu dürfen.
 

Stand: 27.11.2020

Startzeiten nur noch für 9-Loch-Runden auf beiden Plätzen im GCE
Ab Samstag, 28.11.2020 kann man auf dem 18-Loch Meisterschaftsplatz vom GCE nur noch Startzeiten für 9-Loch-Runden, mit Abschlag jeweils von Tee 1 oder Tee 10 buchen und spielen. Bei Verfügbarkeit kann eine Anschlußrunde über weitere 9-Löcher am selben Tag gebucht und gespielt werden. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes muss zur Registrierung immer eine Startzeit gebucht werden. Gästereservierungen sind aktuell nicht mehr möglich(s.u.).
 

Stand: 26.11.2020

Liebe Gäste, die offizielle Golfsaison im GC Ebersberg ist beendet und Gastbuchungen sind nicht mehr möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass die wenigen Startzeiten in der Wintersaison nur noch den Mitgliedern des GC Ebersberg zur Verfügung stehen. Wir freuen uns Sie wieder im neuen Jahr im GC Ebersberg begrüßen zu dürfen, wenn wieder 4er-Spielgruppen erlaubt sind und es mehr Startzeiten durch frostfreie Tage mit längerer Helligkeit gibt.
 

Stand: 20.11.2020

Ab sorfort geänderte Öffnungszeiten des GCE Sekretariats
Montag bis Sonntag 10.00 bis 15.00 Uhr
Bei schlechtem Wetter behalten wir uns vor das Clubhaus zu schließen.
 

Stand: 18.11.2020

Wechsel vom Startzeiten-Takt erfolgt
Seit Mittwoch, 18. Nov. wird auf beiden Plätzen im GCE im 8 Minuten-Takt gestartet.
Der alte 10-Minuten-Timetable ist abgeschaltet und nicht mehr sichtbar.
 

Stand: 11.11.2020

Freigabe der Startzeitenbuchung 18. und 19. November 2020
Am Donnerstag, 12. Nov. um 13.00 Uhr werden die Startzeiten für Mittwoch, 18.11 und Donnerstag, 19.11. freigegeben.
Die Umstellung des Zeitrasters ist eingerichtet. Bis Dienstag, 17.11. sind die 10 Minuten Startzeiten auf beiden Plätze gültig.
Ab Mittwoch gelten die 8 Minuten Startzeiten auf beiden Plätzen. Die Buchungsregeln bleiben vorerst wie gehabt.
Mitglieder können bis zu 8 Tage im Voraus 4 Startzeiten reseriveren. Gäste können am selben Tag und einen Tag im Voraus eine Startzeit reservieren.
 

Stand: 10.11.2020

Umstellung vom Startzeitentakt auf beiden Golfplätzen im GCE
Wie bereits im letzten Mitglieder-Newsletter angekündigt, haben wir aufgrund der aktuellen Lage entschieden den bisherigen Startzeitentakt von 10 Minuten auf 8 Minuten zu reduzieren. Die Änderung erfolgt auf beiden Golfplätzen vom GCE.
Die Umstellung erfolgt zeitgleich zum bestehenden "10-Minuten-Timetable", welcher voraussichtlich bis Dienstag, 17. November gültig ist. Ab Mittwoch 18. November gilt der neue Startzeittakt von 8 Minuten auf beiden Plätzen.
Auf dem 18-Loch-Platz bleibt vorerst das Spielen von 18-Loch-Runden. Auf dem 9-Loch Sepp-Maier-Platz gilt weiterhin, dass nur eine 9-Loch-Runde gebucht werden kann und die Folgerunde sich aus der Verfügbarkeit der Startzeiten ergibt.
Wichtig!
Wegen der Umstellung ist derzeit keine Vorbuchbarkeit ab 18. Nov. möglich. Die Mitglieder werden per gesonderten Newsletter und über die GCE-Homepage informiert an welchem Datum und Uhrzeit der neue "8-Minuten-Timetable" freigeschaltet wird.
Sollte diese Änderung und die Solidarität bei der Starzeitenreservierung nicht weiterhelfen, bleibt nur noch die Umstellung auf dem 18-Loch-Meisterschaftsplatz auf 9-Loch-Runden mit zeitgleichem Start von Tee 1 & Tee 10.

Stand: 02.11.2020

E-Carts & Trollies ab Dienstag, 3. November vorerst nicht erlaubt
Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen sind ab Dienstag, 3. November 2020 bis auf weiteres nur noch Trage-Bags erlaubt.
Wir informieren Sie, wenn der Platzzustand eine Änderung erlaubt.

Stand: 30.10.2020

Liebe Mitglieder und liebe Gäste des Golf-Club Ebersberg e.V.,

wie Sie sicherlich schon aus den öffentlichen Medien erfahren haben, hat die Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten der Länder wegen der stark ansteigenden Infektionszahlen in Deutschland wieder stärkere Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Den genauen Wortlaut der "8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" finden Sie unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/

Demnach ist jetzt offiziell, dass gemäß Paragraph 10(1) und (3) der 8.BayIfSMV des Freistaats Bayern Individualsport erlaubt ist und damit das Golfspiel ab dem 2. November 2020 alleine oder zu zweit möglich ist. Zu dritt oder zu viert kann ab dem 2. November ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gespielt werden.

Wie wir diese Regeln im GC Ebersberg umsetzen, haben wir unseren Mitgliedern bereits am Freitag, den 29.10. per Newsletter mitgeteilt. Hier die wichtigsten Neuregelungen in der Übersicht:

1. Clubgelände Allgemein:
- Das Betreten des Clubhauses, des ProShops und der Toiletten im EG ist weiterhin zu den bekannt gegebenen Öffnungszeiten mit Gesichtsmaske und unter Einhaltung der Mindestabstände (min. 1,5 Meter) möglich.
- Die Aussentoiletten im UG des Clubhauses können weiterhin 24 Stunden mit dem bekannten Zugangscode genutzt werden.
- Die Gastronomie und der Restaurantbereich ist ab dem 02.11.2020 geschlossen. Das Team vom LA FAMIGLIA verabschiedet sich in die vorzeitige Winterpause.
- Alle Golfspieler dürfen maximal 60 Minuten vor der Abschlagzeit die Golfanlage betreten. Gruppenbildung auf dem Vereinsgelände ist untersagt.
- Alle Golfspieler haben die Golfanlage zügig nach Beendigung der Runde wieder zu verlassen.

2. Spielen auf den Golfplätzen:
- Das Spielen ist nur noch in Gruppen mit max. zwei Spielern erlaubt, die sich vorher durch eine Startzeitenbuchung registrieren müssen.
- Auch Familien dürfen im GC Ebersberg auf beiden Golfplätzen nur in 2er-Gruppen spielen.
Warum? Weil sich das Spieltempo bei 2er-Grp. erhöht und die einzelnen 3er- oder 4er-Grp. zu Staus und somit Gruppenansammlungen führen, was wir alle vermeiden wollen.
- Der Startzeittakt bleibt vorerst bei 10 Minuten, um ausreichend Abstand zwischen den Spielgruppen zu gewährleisten.
- Das Zusammenlegen von zwei 2er Spielgruppen nach dem Start auf der Runde ist nicht gestattet - Ausnahme: zwei Einzelspieler bilden eine 2er-Grp.
- Die bereits geltenden Corona-Sonderplatzregeln (z.B. Lochfahne bleibt im Loch und darf nicht berührt werden) bleiben weiterhin bestehen.
- Turniere sind ab dem 02.11. nicht mehr möglich.
- EDS-Runden nur auf Anfrage - je nach Platzverhältnisse.

3. Startzeitenreservierung generell auf beiden Golfplätzen:
- Mitglieder vom GC Ebersberg können wie gehabt ihre Startzeiten 7 Tage im Voraus für sich und eine weitere Person reservieren (auch einen Gast).
- Alle Gäste (auch Mitglieder vom Partnerclub GC Schloss Elkofen) können nur noch einen Tag im Voraus eine Startzeit buchen.

4. Startzeitenreservierung 9-Loch-Anlage "Sepp-Maier-Platz"
- Wie gehabt kann nur die erste Startzeit für eine 9-Loch-Runde von Mitgliedern oder Gästen gebucht werden.
- Ob eine zweite 9-Loch-Runde gleich im Anschluss möglich ist, ergibt sich aus der Verfügbarkeit der freien Startzeiten.
- Pufferzeiten für eine zweite 9-Loch-Runde werden vorerst nicht geblockt, damit alle Mitglieder mindestens 9-Loch pro Tag spielen können.

5. Golfunterricht und Übungsanlagen
- Der Golfunterricht darf ab 02.11. nur noch als Einzelunterricht (max. Pro und ein Schüler) durchgeführt werden.
- Gruppenunterricht ist nicht erlaubt.
- Alle Nutzer der Driving Range müssen sich an die geltenden Mindestabstandsregeln halten und sollten auf den Kurzspielbereichen nur eigene Bälle verwenden.
- Für alle Besucher der Driving Range gilt grundsätzlich, kurz vor Unterrichtsbeginn anreisen und nach dem Training unverzüglich die Golfanlage verlassen.

Um wenigstens den jetzt bestehenden Zustand aufrecht erhalten zu können und unser geliebtes Golfspiel auch unter diesen eingeschränkten Umständen weiterhin ausüben zu können, bitten wir alle Mitglieder und Gäste sich an die Vorgaben zu halten.

Sobald sich die Situation ändert, oder wir Anpassungen der Regeln vornehmen müssen, werden wir Sie informieren.

Bleiben Sie gesund.
Ihr Team vom Golf-Club Ebersberg e.V.

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