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Golfclub Ebersberg

Platzregeln des 18-Loch Championship-Platz

Zusätzlich zu den offiziellen Golfregeln gelten folgende Platzregeln:

1) Aus (Regel 18.2)
a)
Wird durch weiße Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet.
Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
b) Internes Aus
Überschreitet ein Ball während des Spiels des Lochs 7 die linke Ausgrenze ist er im Aus, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes auf Loch 1 zur Ruhe kommt. Die weißen Pfosten stellen nur beim Spielen des Loch 7 Auspfosten dar, im Übrigen sind sie unbewegliche Hemmnisse.

2) Penalty Areas (Regel 17)
a) Alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Sofern gelbe oder rote Linien die Penalty Areas kennzeichnen, haben diese Vorrang.

3) Spielverbotszonen in ungewöhnlichen Platzverhältnissen (Regel 2.4)
a) Sie sind durch Pfähle mit grünen Top gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen.
b) Die Anpflanzungen an Loch 1, zwischen Loch 5 und 6 und zwischen Loch 12 und 13, hinter Grün 15 und an Loch 18 „GCE Logo“ gelten als Spielverbotszonen, von welchen Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden muss.

b) Verstößt ein Spieler gegen das Betretungsverbot, ist das ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2).

4) Ungewöhnliche Platzverhältnisse, Boden in Ausbesserung und unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1)
a) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. Bei Kennzeichnung durch blaue Pfosten muss, bei weißen Linien kann Erleichterung in Anspruch genommen werden.
b) Frisch verlegter Soden – auch ohne Kennzeichnung.
c) Mit Kies verfüllte Drainagegräben – auch ohne Kennzeichnung.
d) Bereiche in Bunkern, in denen Sand durch Wasser ausgespült wurde und tiefe Rinnen hinterlassen hat, sind Boden in Ausbesserung.
e) Kahle Stellen auf den Wegen über die Spielbahnen der Löcher 1, 7 und 9 gelten als Boden in Ausbesserung.
f) Mit Pfählen, Manschetten, Bänder oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen und künstlich befestigte Straßen und Wege sind unbewegliche Hemmnisse. 
g) Deckel von Drainagen und Abflüssen im Gelände auf Loch 1 und 6 sind unbewegliche Hemmnisse.

Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:
Zählspiel: Grundstrafe (2 Schläge)
Lochspiel: Lochverlust

5) Schutz der Biotope
a)
Auf den Löchern 1, 6, 7, 9, 10, 12 bis 15 und 18 dürfen die Flächen (Biotop), welche mit Pfosten mit grünem Top gekennzeichnet sind, nicht betreten werden.
b) Verstößt ein Spieler gegen das Betretungsverbot, kann dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2), darstellen.
c) Biotop ist eine Spielverbotszone. Ein Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1 f (2) in Anspruch nehmen, wenn sein Ball auf dem Platz liegt und etwas in der Spielverbotszone den beabsichtigten Stand oder Schwung des Spielers behindert. Der Spieler darf seinen Ball nicht spielen, wie er liegt.

Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel:
Zählspiel: Disqualifikation
Lochspiel: Disqualifikation

6) Unterbrechung des Spiels / Wiederaufnahme des Spiels
a) Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. 
b) Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne 
bekannt gegeben.
c) In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 
2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

7) Spielgeschwindigkeit / Zulässige Höchstzeit (Regel 5.6)
Die zulässige Höchstzeit zur Beendigung einer Runde ist die Zeit, die von der Spielleitung für das Beenden der Runde einer Gruppe als notwendig angesehen wird. Diese wird mit Zeiten je Loch und addierten Zeiten dargestellt und schließt alle mit dem Spiel in Verbindung gebrachten Zeiten ein, z.B. die Wegzeiten zwischen den Löchern.
Das folgende Verfahren gilt, wenn eine Gruppe ihre Position auf dem Platz verloren hat (siehe auch: Offizielles Handbuch zu den Golfregeln, Seite 512 ff).

Strafe für Verstoß gegen die Richtlinien:

Strafe für den 1. Verstoß: Verwarnung durch die Spielleitung und Ankündigung der Strafe bei weiterem Verstoß und

Zählspiel:
Strafe für den 2. Verstoß: ein Strafschlag
Strafe für den 3. Verstoß: zusätzlich zwei Strafschläge
Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation

Lochspiel:
Strafe für den 2. Verstoß: ein Strafschlag
Strafe für den 3. Verstoß: Lochverlust
Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation

8) Verhaltensrichtlinien/Verhaltensvorschriften Regel 1.2
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verhaltensrichtlinien kann die Spielleitung nach Regel 1.2 den Spieler disqualifizieren. 
Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der GCE- Vorstand gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen:

  • Verwarnung
  • Auflagen
  • Befristete oder dauernde Wettspielsperre

Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.
Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.
Ist ein Spieler aufgrund unsportlichen Verhaltens durch den GCE gesperrt worden, so behält sich der GCE vor, diesen Spieler dem BGV/DGV zu melden und eine Wettspielsperre für Verbandswettspiele anzuregen. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Golfverband.

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Golfclub Ebersberg

Hinweise

A) Entfernungsmarkierungen bis Grünanfang: 
100 m weiße Bodenplatte / schwarzer Pfahl mit einem weißen Ring 
150 m rote Bodenplatte / schwarzer Pfahl mit zwei roten Ringen 
200 m gelbe Bodenplatte / schwarzer Pfahl mit drei gelben Ringen

B) Wetterschutzhütten
Diese befinden sich am Abschlag 1, 4, 7, 10, 12, 14, 16, 17.
Blitzschutz ist nicht gegeben. Lebensgefahr bei Blitzeinschlag nicht auszuschließen.

C) Toilettenhäuser auf dem Platz
Diese befinden sich am Abschlag 6 und auf Loch 14 Mitte Fairway auf der linken Seite.
Blitzschutz ist nicht gegeben. Lebensgefahr bei Blitzeinschlag nicht auszuschließen.

D) Einreichen der Zählkarte / Ergebnismeldung
Unverzüglich nach Beendigung der Turnierrunde im Sekretariat
Zählkarte gilt als abgebeben, wenn der Spieler/in das Bereich Sekretariat verlassen hat.

E) Regelspielzeit: Die Regelspielzeit über 18 Löcher beträgt in
2er-Spielgruppen 3 Stunden 15 Minuten
4er-Spielgruppen 4 Stunden 30 Minuten

Bitte immer: PITCHMARKEN ausbessern, DIVOTS zurücklegen, BUNKER rechen

Wir wünschen ein schönes Spiel !